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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Abschluß des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Unterzeichnung des
rechtsgeschäftlichen Vertreters der Gruppe und dem FFZ Blossin -F.R.I.T.Z.
e.V.
Bei telefonischer Vereinbarung gilt die schriftliche Bestätigung durch
das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. ( Hinweis: Wird die
Reservierung
durch einen vom Gast verschiedenen Dritten vorgenommen, so wird auch
dieser, ungeachtet seiner wirksamen Bevollmächtigung durch
den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag
ergebenen Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.)
Die Leistungen sind steuerbegünstigt, wenn die Bedingungen des §4 Nr. 25
(UstG) erfüllt sind. Die Leistungen des FFZ Blossin -F.R.I.T.Z.
e.V.
müssen direkt an die Kinder und Jugendlichen weitergegeben
werden.
2. Bezug und Rückgabe der Zimmer
Die Bungalows stehen der Gruppe am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am
Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Bungalows sind
spätestens bis um 18.00 Uhr zu beziehen. Etwas anderes gilt nur, wenn dem
FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. im Zeitpunkt des
Zustandekommens des Vertrages eine genaue Ankunftszeit mitgeteilt wird.
Werden die Bungalows danach nicht rechtzeitig bezogen,
kann das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. über diese verfügen.
Dem FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. steht insoweit das
Recht
zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des FFZ Blossin
-F.R.I.T.Z. e.V. bestehen gegenüber den
nichtangereisten
Gästen, Schadensersatzansprüche des Gastes bestehen hingegen nicht.
Werden die Bungalows nicht rechtzeitig geräumt, so kann das
FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. die Zahlung der Hälfte des
vereinbarten Bungalowpreises verlangen.
Die Endreinigung der Bungalows und ihrer Umgebung bei Abreise ist
Obliegenheit des Gastes. Möchte er diese nicht übernehmen,
so hat er spätestens zwei Tage vor Abreise die Objektleitung des FFZ
Blossin zu informieren und pro Bungalow eine Gebühr von 25,00 €
zu entrichten. Die Abreise erfolgt erst nach Abnahme der Bungalows durch
die Objektleitung des FFZ Blossin und Beseitigung aller neuen
Mängel.
3. Bestimmung und Nutzung der Zimmer und Häuser
Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume und Häuser erfolgt am
Anreisetag durch das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. Die
Nutzung
von zugewiesenen Zimmern zu anderen als Wohnzwecken bedarf der Zustimmung
durch das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. Der Gast
verpflichtet sich zur Einhaltung der bestehenden Haus- bzw.
Objektordnung.
4. Rücktritt, Schadenersatz
Die Gruppe hat die Möglichkeit, die bestellten Betten / Leistungen durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem FFZ Blossin -F.R.I.T.Z.
e.V.
ganz oder teilweise zu stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der
Stornoerklärung beim FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. (Siehe auch
Punkt 5)
Werden die bestellten Betten/Leistungen ganz oder teilweise storniert, so
beträgt der pauschalisierte Anspruch des
FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. als Ersatz für die
Vorbereitungen und Aufwendungen der Reservierung
-
bis 90 Tage vor Anreise
die Anzahlung in Höhe von 10 %, jedoch mindestens 120,00 €.
-
bis 30 Tage vor Anreise
die Anzahlung und die Vorauszahlung
-
unter 30 Tage vor Anreise 75 % des Gesamtpreises
Der Gegenseite bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
Der FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. kann jederzeit von
diesem Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Aufnahme des Gastes aufgrund höherer
Gewalt,
Naturkatastrophen usw. nicht möglich ist oder für die Gäste aufgrund
irgendwelcher Umstände ein Aufenthalt im FFZ Blossin -F.R.I.T.Z.
e.V.
nicht ohne Gefahr für Leben und Gesundheit gewährleistet ist. Ein solcher
Rücktritt hat schriftlich (auch Fax) zu erfolgen. Vom Gast bereits
geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Schadensersatzansprüche
seitens des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.
5. Haftung des FFZ Blossin
-F.R.I.T.Z. e.V.
Das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. bemüht sich, haftet aber
nicht für die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und
eine
rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art.
Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des
Gastes nachgesandt (Nachnahmesendung). Andernfalls werden
die Sachen nach Ablauf einer viermonatigen Aufbewahrungsfrist unter
Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro
übergeben. Die Haftung des FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. ist
in diesem Fall ausgeschlossen.
Sofern dem Gast auf dem Gelände des FFZ Blossin
-F.R.I.T.Z. e.V. ein Stellplatz für ein Fahrzeug auf dem
Parkplatz, gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Eine Überwachungspflicht durch das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z.
e.V.
besteht nicht.
Das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. haftet im Rahmen seiner
Haftpflichtversicherung für Schäden, die dem Gast infolge der
Vernachlässigung
der Verkehrssicherungspflicht durch das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z.
e.V. entstehen. Für Schäden, die dem Gast durch Dritte zugefügt
werden,
haftet das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. nicht.
6. Ordnung / Haftung
Der Gast ist zu einem pfleglichen Umgang mit dem ihm zur Nutzung
überlassenen Inventar sowie zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit
im
Haus und in der Einrichtung verpflichtet. Diese Leistung hat einmal der Anmelder
für die Gruppe als Ganzes, aber auch jedes Mitglied der
Gruppe einzeln zu erbringen. Der Gast haftet für Schäden, die während
seines Aufenthaltes an den Einrichtungs- und anderen Nutzungs-
gegenständen sowie Gebäuden und baulichen Anlagen schuldhaft verursacht
werden. Das Mitbringen von Haustieren in das
FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. ist nicht
gestattet.
7. Informationspflicht der Gruppen
Spätestens mit Anreise im FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. ist
der Einrichtung (Rezeption) eine komplette Namensliste aller Teilnehmer und
deren
Anschrift zu übergeben.
8. Zahlungsbedingungen
Das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. kann bei Vertragsabschluß
eine Anzahlung bzw. Vollzahlung zum Gesamtwert des Vertrages
festlegen.
Alle Rechnungen des FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. aufgrund
des Beherbergungs- und Reservierungsvertrages sind binnen 15 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Überweisung ist auf das
Konto
F.R.I.T.Z. e.V. – FFZ Blossin
Sparkasse Dahme - Spreewald
BLZ: 16050888
Konto: 2112306815
unter Angabe der Vertragsnummer und Rechnungsnummer
vorzunehmen.
Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Gast bzw. der
Besteller in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf.
Ab
Verzugseintritt ist das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Für Mahnungen, die nach Verzugsantritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall
eine Mahngebühr in Höhe von 6,00 € verlangt werden.
9. Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) ist im Preis nicht
eingeschlossen. Das FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. empfiehlt dem
Vertragspartner,
nach der Buchung eine RRV abzuschließen.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Vertragsparteien der Sitz
des FFZ Blossin -F.R.I.T.Z. e.V. bzw. das für den Sitz zuständige
Gericht.
Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
11. Nebenabreden / Formerfordernisse
Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.